Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz | 19.-20. Oktober 2024 | Würzburg |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 7 Anträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand, LAG Integration, Flucht, Migration, Kreisverband Fürstenfeldbruck, Daniel Günthör, Thorsten Kellermann, Manuela Rottmann, Johannes Rückerl, Jamila Schäfer, Sandra Smolka (dort beschlossen am: 18.10.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 18.10.2024, 14:43 |
I4: Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit – für Integration und Ordnung
Antragstext
Bündnis 90/Die Grünen sind die Partei des Rechtsstaats und der Menschenrechte.
Alle Menschen haben ein Recht auf ein Leben in Würde und Respekt und ein Recht
auf gleiche Chancen.
Deshalb ist das Grundrecht auf Asyl unverhandelbar!
Bündnis 90/Die Grünen sind in der Geschichte der Bundesrepublik die Partei, die
früher als alle anderen Parteien die Realität des Einwanderungslandes
Deutschland anerkannt und daraus politische Maßnahmen abgeleitet hat. Wir
wissen, dass die Integration dafür der wichtigste Baustein ist.
Integration gelingt nur im Zusammenspiel: wir als aufnehmende Gesellschaft
müssen Integration ermöglichen und die zu uns kommenden Menschen müssen sich
auch integrieren wollen!
Wir brauchen jetzt eine Stabilisierung der Zahl der hier zu versorgenden
Geflüchteten auf einem für die Integration leistbaren Niveau. Notunterkünfte
sind weder für die Gesellschaft noch für die Geflüchteten eine wünschenswerte
Situation.
Wir sehen sehr deutlich:
- Hohe Flüchtlingszahlen sind eine Herausforderung, mit der die Kommunen
nicht allein gelassen werden dürfen. Viele Kommunen sind am Rande der
Belastungsgrenze angekommen. Sie können die Unterbringung und die
Bereitstellung der Infrastruktur mit Schulen, Kita-Plätzen, Integrations-
und Sprachkursen und von Wohnraum nicht mehr leisten. Polizei, Behörden,
Schulen, Kitas und vor allem die Ehrenamtlichen sind oftmals überlastet.
- Die Bedrohungslage in Bezug auf Terrorgefahr durch Rechtsextremismus,
Islamismus und Radikalisierungstendenzen war selten so hoch wie jetzt.
- Wenn wir weiterhin eine offene Gesellschaft bleiben wollen, müssen wir
wehrhaft sein gegen diejenigen, die unsere demokratischen Werte bekämpfen.
Wir wollen auch diejenigen vor Extremismus schützen, die in unserem Land
Zuflucht suchen.
Aber aktuell ist die Migrationsdebatte in Deutschland aus den Fugen geraten.
Abschaffung des Asylrechts, „Remigrationspläne“, Obergrenzen, Einreiseverbot für
bestimmte Bevölkerungsgruppen – das sind rechtswidrige Forderungen und es ist an
der Zeit, die Debatte mit Realismus und Sachlichkeit zu führen.
Finanzielle und personelle Investitionen in zielführende Integrationsmaßnahmen
senken mittelfristig die staatlichen Kosten. Eine effektive, gerechte,
menschliche und ganzheitliche Integrationspolitik ist die beste Prävention vor
Radikalisierung und Kriminalität und trägt zudem zum Wohlstand und zum sozialen
Frieden unserer Gesellschaft bei – denn Deutschland braucht dringend Arbeits-
und Fachkräfte!
Menschen mit Fluchthintergrund sind als Pfleger*innen, Gastwirte,
Reinigungskräfte, IT-Kräfte oder Ärzt*innen, als Menschen in unserer Mitte nicht
mehr wegzudenken. Sie gehören zu Deutschland und sind ein Gewinn für uns alle.
Unsere Forderungen:
Verfahren beschleunigen:
Es braucht mehr Ressourcen bei den Ausländerbehörden sowie in der Justiz, damit
Verfahren beschleunigt und effektiver werden. Das Ausländer- und Asylrecht muss
weiter vereinfacht und entbürokratisiert werden. Dazu braucht es eine bessere
Zusammenarbeit und eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern.
Die dezentrale Unterbringung ist immer zu bevorzugen. Aber immer wieder kommt es
vor, das kleine Kommunen mit übergroßen Gemeinschaftsunterkünften konfrontiert
werden. Wir setzen uns ein für ein Verteilungsverfahren, dass sich an den
individuellen Bedarfen und den Ressourcen der Kommune orientiert. Das schafft
sofortige Abhilfe gegen Überforderung.
Integration als kommunale Daueraufgabe verlässlich finanzieren
Integration ist eine Daueraufgabe für unsere Kommunen, kein Projekt. Dafür
braucht es eine dauerhafte und ausreichende Finanzierung aus Steuermitteln für
alle Kommunen, um auf die örtliche Situation angepasste Integrationskonzepte zu
erstellen und umzusetzen. Dies wird der Integration Geflüchteter dienen, es wird
aber auch die Attraktivität unsere Gemeinden für Arbeitsmigration verbessern.
Die Anzahl der hauptamtlichen Integrationsberater*Innen muss bedarfsgerecht
erhöht werden, um die Ehrenamtlichen von Routineaufgaben zu entlasten.
Überwiegend befristete Anstellungsverhältnisse müssen ersetzt werden durch einen
dauerhaften personellen Grundstock für Integrationsaufgaben.
Klare Vorgaben wie einheitliche Integrations- und Wohnkonzepte und feste
Standards zu Sprachkursen, Personalschlüsseln, usw. sorgen für mehr
Planungssicherheit und eine flächendeckende Kontinuität in der
Integrationspolitik. Perspektivisch wollen wir Integration als eine der
kommunalen Pflichtaufgaben in Bayern verankern.
*****
VARIANTE 1
Behörden entlasten und Diskriminierung beenden: Bayerische Bezahlkarte nach dem
Hannover-Modell in eine „Social Card“ umwandeln
Sowohl die Beschlüsse des Deutschen Städtetags (26. September 2024) und der
Datenschutzaufsichtsbehörde der Länder (Beschluss vom 19.08.2024) als auch zwei
Urteile der Sozialgerichte in Hamburg und Nürnberg und machen deutlich, dass die
pauschale Beschränkung des Bargeldguthabens bei Bezahlkarten für Asylsuchende
auf 50 Euro als zu starr angesehen bzw. als nicht rechtmäßig erklärt werden.
Die Bezahlkarte in Bayern – mit der Möglichkeit, höchstens 50 Euro Bargeld pro
Monat zur Verfügung zu haben und der Einsatzbeschränkung auf einzelne Landkreise
– behindert die gesellschaftliche Teilhabe und Integration von
Asylbewerber*innen und Geflüchteten, indem sie deren Handlungsspielräume unnötig
einschränkt und gefährdet ein menschenwürdiges Existenzminimum. Für jede
außergewöhnliche Ausgabe (Vereinsbeitrag, Anwaltskosten, ein gebrauchtes
Fahrrad, usw.) muss bei den Verwaltungsmitarbeiter*innen persönlich
vorgesprochen werden. Die daraus resultierenden, verpflichtenden
Einzelfallprüfungen bedeuten einen enormen bürokratischen Mehraufwand und
belasten zusätzlich das ohnehin schon oft am Limit arbeitende
Verwaltungspersonal. Als sinnvoll erachten wir eine Umwidmung der bayerischen
Bezahlkarte in eine so genannte „Social Card“, die bewusst auf eine
Bargeldbeschränkung und auf eine Beschränkung auf einzelne Landkreise
verzichtet. In der Stadt Hannover hat die bereits Ende 2023 umgesetzte
Einführung einer solchen Social Card erheblich zu einer Entlastung der
zuständigen Behörde beigetragen und dazu geführt, dass sechs Mitarbeitende des
Fachbereichs Soziales nun zusätzlich in anderen Aufgabenbereichen eingesetzt
werden können.
ODER
VARIANTE 2
Bezahlkarte – rechtssicher und unbürokratisch
Das derzeitige bayerische Modell Bezahlkarte ist kompliziert, teuer und
verschärft die Belastung der Verwaltungen. Wir wollen es ablösen durch ein
rechtssicheres Modell.
*****
Schnelle Integration in den Arbeitsmarkt
Es war richtig, dass die Bundesregierung den Zugang Geflüchteter in Arbeit
beschleunigt hat. Hier fordern wir weitere Erleichterungen, Unterstützungen,
Anreize und vor allem den Abbau von Bürokratie. Diese Anreize können auch
Angebote zu gemeinnütziger Arbeit (Arbeitsgelegenheiten) als ersten Schritt in
die Arbeitsmarktintegration umfassen, sofern die Kommunen und öffentliche
Institutionen dies mit vertretbarem Aufwand leisten können und wollen.
Angebotene Sprachkurse in Unternehmen sollen staatlich gefördert werden. Hier
möchten wir vor allem das Handwerk und den Mittelstand unterstützen, die jetzt
schon unglaublich viel für eine gute Arbeitsmarktintegration leisten.
Geflüchtete Menschen, die zu uns kommen uns selber für ihren Lebensunterhalt
sorgen, dürfen nicht mehr abgeschoben werden.
Wer hier arbeitet, studiert oder eine Ausbildung macht, soll bleiben dürfen.
Keine Abschiebungen von Menschen, die einen Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag
haben.
Mehr Personal in Schulen und Kindertagesstätten
Schulen und Kitas müssen personell so ausgestattet werden, dass sie die
Integrationsaufgaben auch wirklich leisten können.
Für viele anfallende Tätigkeiten (Essen zubereiten, Vorlesen, sportliche und
kreative Tätigkeiten) braucht es nicht zwingend pädagogisches Personal, hier
könnten Quereinsteiger*innen zur unmittelbaren Entlastung von Lehrer*innen und
Erzieher*innen beitragen.
Den Rechtsstaat durchsetzen
Die Genfer Flüchtlichngskonvention, Art. 33, Abs.2, legt fest: „Auf die
Vergünstigung dieser Vorschrift (Verbot der Ausweisung und Zurückweisung) kann
sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwerwiegenden Gründen als
eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich
befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet,
weil er wegen einen Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens
rechtskräftig verurteilt wurde“
Die frühzeitige und entschlossene Abschiebung von Gefährdern und Straftätern
ist richtig und notwendig, soweit dem nicht unsere eigenen Sicherheitsinteressen
entgegenstehen. Die von der Bundesregierung ermöglichten
Abschiebungserleichterungen müssen vor allem für die Beschleunigung der
Abschiebung dieser Personen genutzt werden, ohne dabei Terrorregimes
aufzuwerten. Wer stattdessen gut integrierte
Menschen ins Visier nimmt, die sich nichts haben zu Schulden kommen lassen, nur
um seine Statistik zu füllen, leistet der inneren Sicherheit und der Integration
einen Bärendienst. Der Zugang zu Rechtsschutz und gerichtlicher Überprüfung ist
Kern unseres Rechtsstaats.
*****
VARIANTE 1
Das gilt selbstverständlich auch für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von
Abschiebungen.
ODER
VARIANTE 2
Das gilt selbstverständlich auch für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von
drohenden Abschiebungen durch Widerspruchsmöglichkeiten und Urteile, bevor eine
Rückführung vollzogen wird.
*****
Die Bundesregierung hat den Wechsel vom Asyl- ins Aufenthaltsrecht erleichtert
für Menschen, die gut integriert sind und sich selbst versorgen können. Wir
wollen Arbeitsmigration weiter erleichtern und von der Asylmigration stärker
trennen. Dazu gehört, dass diejenigen, die weder die Voraussetzungen für die
Arbeitsmigration noch für einen Asylanspruch in Deutschland erfüllen, ebenfalls
zurückgeführt werden.
*****
VARIANTE 1
Unterstützung der Gemeinsamen Europäischen Asylpolitik (GEAS)
Der Neuordnung der europäischen Asylpolitik haben wir Grüne mit Vorbehalten
zugestimmt.
Idealerweise schafft GEAS das gescheiterte Dublin-System ab und ersetzt es durch
ein verbindliches Solidaritäts- und Verteilsystem.
In der jetzt vor uns liegenden Umsetzung von GEAS setzen wir uns für ein
funktionierendes, menschenwürdiges System ein. Grenzverfahren dürfen nicht dazu
führen, dass weitere Lager wie Moria an den Außengrenzen entstehen, die die
Würde und die Rechte von Schutz-suchenden verletzen. Wir brauchen ein
unabhängiges Menschrechtsmonitoring vor Ort.
Zudem dürfen wir nicht zulassen, dass autoritäre Regime wie Belarus und Russland
die Notlage von Schutzsuchenden ausnutzen und sie instrumentalisieren, um
Spannungen innerhalb der EU zu erzeugen.
Wir fordern eine schnelle Umsetzung von GEAS in deutsches Recht.
ODER
VARIANTE 2
Umsetzung der Gemeinsamen Europäischen Asylpolitik (GEAS)
Wir Grüne setzen uns seit Jahren für eine Neuordnung der europäischen
Asylpolitik ein. Gemeinsam stehen wir für den Schutz von Menschenrechten, eine
rechtebasierte und lösungsorientierte Flüchtlingspolitik und eine
handlungsfähige Europäische Union, die sich an diesen Werten orientiert. Wir
stehen für eine individuelle und inhaltliche Prüfung des Rechts auf Asyl in der
EU.
Die derzeitige Lage an den europäischen Außengrenzen ist unhaltbar. Dabei kann
es nicht bleiben. Deshalb haben wir rund um die Reform des Gemeinsamen
Europäischen Asylsystems (GEAS) lange und hart verhandelt und einige
Verbesserungen erreicht, die ohne uns nicht möglich gewesen wären, wie zum
Beispiel einen systematischen Zugang zu Rechtsberatung. Außerdem muss es
weiterhin eine Verbindung zu einem sicheren Drittstaat geben. Erstmals soll es
jetzt in der EU einen verbindlichen Solidaritätsmechanismus geben und
Geflüchtete sollen verbindlicher registriert werden – eine verpflichtende
Aufnahme von Geflüchteten und somit ein wirklich solidarisches Verteilsystem
kommt jedoch nicht. Auch weitere zentrale Punkte, wie Ausnahmen für Familien mit
Kindern in Grenzverfahren, konnten nicht erreicht werden. Zudem kommen mit der
GEAS-Reform Verschärfungen der aktuellen Rechtslage, wie eine Verlängerung der
Dublinfristen und verpflichtende Rückführungsgrenzverfahren von bis zu 12
Wochen. Durch Ausweitung der Drittstaatenregelung kann sich die Situation auch
für Menschen mit hohen Anerkennungsquoten verschlechtern.
Wir sehen das europapolitische Dilemma, denn die europäische Asylpolitik braucht
maßgebliche Verbesserungen, für die es keine Mehrheiten gibt. Die beschlossenen
Verschärfungen finden wir aus asylpolitischer Sicht jedoch falsch.
Trotz allem muss EU-Recht umgesetzt werden und wir treten für eine beschleunigte
Umsetzung des GEAS mit Blick auf die tatsächliche Situation und zum Wohle aller
Schutzsuchenden ein, denn besonders im Asylbereich droht ohne die Rückkehr zur
konsequenten Achtung und Durchsetzung des Rechtsrahmens noch mehr Chaos und
Leid.
Gemeinsam zollen wir den unterschiedlichen Einschätzungen zu der Reform Respekt
und kämpfen in enger Abstimmung zwischen Europafraktion, Bundestagsfraktion,
Bundespartei und Regierungsmitgliedern weiterhin mit aller Kraft für eine
Verbesserung der Situation für Schutzsuchende um und in Europa.
Besonders wichtig ist uns dabei die Einhaltung und Überwachung rechtsstaatlicher
Verfahren und der Menschenrechte. Hierfür braucht es ein flächendeckendes und
unabhängiges Menschenrechtsmonitoring. Verstöße wie insbesondere Pushbacks und
andere Gewalt gegen Schutzsuchende müssen konsequent sanktioniert werden. Auch
die Vergabe von EU-Mitteln muss politisch deutlich stärker an die Einhaltung
geltenden EU-Rechts gekoppelt werden.
*****
Fluchtursachen bekämpfen
Wir fordern eine stärkere Zusammenarbeit mit Schwellenländern, die eine positive
demokratische und wirtschaftliche Entwicklung aufweisen und ihre Region
stabilisieren und dadurch Fluchtursachen mindern.
Der Klimawandel zwingt schon jetzt unzählige Menschen dazu, ihre Heimat zu
verlassen. Bündnis 90/Die Grünen setzt sich weiterhin mit aller Kraft für
nationale und internationale, kooperative Maßnahmen von Umwelt- und Klimaschutz
ein. Wir stehen hinter Außenministerin Annalena Baerbock und unterstützen sie in
ihren fortwährenden Bemühungen die Kriegs- und Krisenherde der Welt mit
diplomatischen Mitteln zu beenden.
Begründung
Zusammenführung der Anträge A 15 und A 19 und den Initiativanträgen I 1 und I 3
Unterstützer*innen
- Bernarda Callens (KV Lichtenfels)
Kommentare
Jonas Werner:
Martin Wolf:
Klingt für Dich zu spießig und altdeutsch?
Jonas Werner:
wir haben ganz offensichtlich einen Graben in der Partei, der sich unter anderem an der Frage entlang bewegt, wie wir über Migration sprechen. Wenn wir nun permanent "Ordnung" fordern, dann zahlen wir damit natürlich auch auf die Erzählung ein, dass jetzt alles "ungeordnet" wäre. Diese Erzählung mag verfangen, jedoch sicherlich nicht bei Menschen, die Grün wählen wollen. Wenn mir also jemand erklären kann, ewarum es wichtig ist, dass wir CSU-Rhetorik verwenden und damit glauben irgendjemanden zu überzeugen dann immer her damit.
Martin Wolf:
Aber Du assoziierst damit vielleicht "Ordnungsmacht" und Ähnliches. Ich sehe in der Tat im Status Quo bei Migration einen Mangel an Ordnung, Transparenz und Stringenz.
Unsere Gegner fördern gern den Eindruck "die Grünen wollen alle Schleusen öffnen" - und das macht vielen Menschen Angst. Dem wollen wir entgegenwirken. Für mich macht das Sinn, solange wir auch wirklich das wollen, was mit dem Begriff "Ordnung" insinuiert wird.
Martin Züchner:
Ansonsten stimme ich Martin Wolf zu. Wenn wir keine Opposition nach der nächsten Wahl sein und vielmehr Gestaltungsspielräume haben wollen, dann ist es eben auch wichtig, Signalwörter zu nutzen, die von anderen eben nicht im Sinne der Menschen und deren Recht besetzt wurden. Dazu empfehle ich Martin Laschyk's Werk "Werbung für die Wahrheit". Welche Elemente in der Ordnung der Migration für die Menschen und deren Rechte relevant sind, dafür steht dieser Antrag. Daher darf er auch das Wort im Titel behalten.