Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz | 19.-20. Oktober 2024 | Würzburg |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 4 Satzung & Statute |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 16.09.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 18.09.2024, 17:31 |
S1: Vielfalt in der Präambel
Antragstext
Ergänze in der Präambel Passagen zum Thema Vielfalt (Änderungen unterstrichen):
"BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Bayern verstehen sich als ökologisch, sozial,
vielfältig, basisdemokratisch und gewaltfrei. Ihr oberstes Ziel ist es, das
Leben zu schützen und seine Entfaltung zu fördern. Dies geschieht insbesondere
in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen.
Die Offenheit zum Gespräch mit allen Personen oder Gruppen gehört zum
Selbstverständnis von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die unterschiedlichen Motive des
jeweiligen Engagements werden anerkannt und toleriert, um die Offenheit,
Lebensnähe und Vielfalt der grünen politischen Alternative zu erhalten.
Ein wesentliches Ziel ist die Verwirklichung der Rechte und Interessen von
Frauen und die Stärkung gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit
Vielfaltsmerkmalen. Frauen sind Personen, die sich als solche definieren.
Menschen mit Vielfaltsmerkmalen sind Personen, die in Bezug auf ihr Geschlecht,
eine rassistische, antisemitische oder antiziganistische Zuschreibung, ihre
Religion und Weltanschauung, eine Behinderung oder Erkrankung, ihr Lebensalter,
ihre Sprache, ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität, ihren
sozialen Status, ihre Herkunft oder jede andere, abwertende Zuschreibung
diskriminiert werden. Frauen und alle Mitglieder bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wissen, dass sich eine Veränderung durch das bloße Hoffen auf gute Vorsätze
nicht erreichen lässt. Veränderungen müssen auf vielen Ebenen ansetzen. Ein
Ansatz sind das Grüne Frauenstatut mit der darin verankerten Quotierung der
Ämter und Mandate sowie das Grüne Vielfaltsstatut. Wir unterscheiden für
Gremienbesetzungen, Redelisten und Wahllisten generell in Frauenplätze (für
alle, die sich als Frauen definieren) und offene Plätze, die allen Menschen
unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität offenstehen, also auch trans*-, inter-
und non-binären Personen. Diese Maßnahmen sind ein Weg, die Interessen von
Frauen zu verwirklichen und gleichzeitig die geschlechtliche Vielfalt
abzubilden. Das Ziel von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist, dass alle Mitglieder in
allen Lebensbereichen über ihre Interessen selbst bestimmen. Ein weiteres Ziel
ist die Repräsentation von diskriminierten Gruppen mindestens gemäß ihrem
gesellschaftlichen Anteil auf allen Ebenen der Partei zu erreichen.
Die Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Bayern sind überzeugt, dass es zur
Durchsetzung ihrer politischen Ziele einer Organisation bedarf, die sich an
Wahlen beteiligt und in Parlamenten vertreten ist. Sie betrachten ihre
Beteiligung an Wahlen aber nur als ein Mittel unter anderen zur Durchsetzung
ihrer Ziele.
Das Frauenstatut, das Vielfaltsstatut und die Urabstimmungsordnung sind
Bestandteil der Satzung.
Begründung
Ziel der Ergänzungen zur Präambel ist die Harmonisierung der Landessatzung mit dem Vielfaltsstatut. Obgleich das Bayerische Vielfaltsstatut seit fast drei Jahren in Kraft ist, enthält die Landessatzung noch keinen ausreichenden Verweis auf das Vielfaltsstatut und die vielfältige Ausrichtung der Partei. Das wäre aber allein schon aufgrund der Spiegelbildlichkeit zum Frauenstatut angezeigt. Diese Lücke soll mit der Satzungsänderung geschlossen werden. Die eingefügten Stellen, betonen das Selbstverständnis als vielfältige Partei und ergänzen die parteilichen Zielbestimmungen um den Aspekt der Vielfaltsstärkung. Der Begriff der Vielfalt wird zudem klar definiert.
Unterstützer*innen
- Michael Sasse (KV Rosenheim)
- Alexander Rohde (KV Freyung-Grafenau)
- Julia Probst (KV Neu-Ulm)
- Werner Koch (KV Nürnberg-Land)
- Elli Wolf (KV Amberg-Sulzbach)
- Bernarda Callens (KV Lichtenfels)
Änderungsanträge
- Ä1 (Doris Wagner (KV München), Eingereicht)