Wir teilen natürlich das Anliegen, 'Vielfalt' in der Präambel zu verankern.
Gleichzeitig
- muss die Präambel knapp und lesbar bleiben. Deshalb ist sie nicht der richtige Ort, zu erklären, welche Nachhaltigkeitsmerkmale es gibt.
- Das erfolgt im Vielfaltsstatut, das entsprechend Eures Antrags in Zeile 22 ausdrücklich benannt ist. Genauso wie das Frauenstatut ausdrücklich genannt ist.
- Wir legen den Fokus auf Menschenrechte und -würde für Alle.
- Wir sind davon überzeugt, dass diese Aufzählung in diesem Text/der Präambel kontraproduktiv wirkt.