| Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 2021 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Antonia Cruel (KV München) |
| Status: | Eingereicht (ungeprüft) |
| Angelegt: | 07.10.2021, 15:59 |
A10: Aktuelles Leerstands-Potential als Lösung für Wohnraumknappheit nutzen
Antragstext
Die Landesregierung wird aufgefordert, sich der intensiven Ausarbeitung und
Auseinandersetzung mit alternativen Möglichkeiten zur Schaffung von bezahlbarem
Wohnraum zu widmen. Die Grünen haben sich vorgenommen, in Zusammenarbeit mit
Ländern und Kommunen den Ausbau zu günstigem Wohnraum zu fördern [1], jedoch
umfasst dieses Ziel bislang keine verbindlichen Maßnahmen im Umgang mit
Leerstand. Die derzeitig festgelegten Ziele für eine angestrebte Wärme- und
Bauwende müssen dringend um eine Handlungsstrategie zur Nutzbarmachung von
gebauten Raumressourcen (z.B. Büroleerstand infolge der Zunahme des Homeoffice)
ergänzt werden. Diesen Leerstand gilt es im Sinne des Rechts auf Wohnen zu
erfassen und auf Wohntauglichkeit bzw. Umnutzung zu Wohnraum zu prüfen. Ferner
müssen die gesetzlichen Voraussetzungen und Ausnahmeregelungen dafür geschaffen
werden, dass Gebäude mit einer gewerblichen Nutzungsgenehmigung temporär einer
Wohnnutzung zugeführt werden können.
Deshalb wird die Landesregierung gebeten,
1. die aktive Leerstandserfassung als Werkzeug zur Schaffung von bezahlbarem
Wohnraum hinzuzufügen und ihre Kommunen bei der Umsetzung zu unterstützen, sowie
2. einen Gesetzesvorschlag zu erarbeiten, der die temporäre Wohnnutzung von
Gewerbeobjekten ermöglicht.
Bayern könnte damit der Bundesregierung als Vorbild für den bundesweiten Umgang
mit voraussichtlich weiter steigendem Büroleerstand dienen.
Begründung
Das oberste Ziel deutscher Städte ist es, ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu Verfügung zu stellen. Dieses Ziel wird momentan vorrangig durch Neubaumaßnahmen verfolgt, was aus ökologischer Sicht bedenklich ist. Insbesondere das Parteiprogramm der CSU mit dem Slogan „Bauen, Bauen, Bauen“, deren Hauptaugenmerk zur Lösung des Problems in einer Beschleunigung der Versiegelung (z.B. Baulandmobilisierungsgesetz) bestehen [2], hinterlässt die Frage, ob die umweltschädlichen Auswirkungen der Bauindustrie wirklich allen Parteien in vollem Ausmaß bewusst sind.
Laut Architects4Future ist die Bauwirtschaft nach wie vor weltweit für die meisten CO2-Emissionen verantwortlich [3], weshalb ein Erreichen der Klimaziele nur in Zusammenarbeit mit der Bauindustrie und einer Anpassung der Baumaßnahmen auf das Notwendigste möglich ist.
Während in Bayern täglich die Fläche von rund 15 Fußballfeldern versiegelt wird und Bayern damit bundesweit den drittgrößten Flächenverbrauch pro Einwohner*in (Stand 2019) verzeichnet [7], wird das Problem akut fehlender, bezahlbarer Wohnungen offensichtlich durch Neubauten alleine nicht ausreichend und schnell genug gelöst. Nach wie vor fehlen der Hans-Böckler-Stiftung zufolge 192.000 Wohnungen allein in Bayern (Stand 2018) [8] und während die Neubaufertigstellungen auch 2020 weit hinter den angestrebten Zielen zurückbleiben [9] wird die Wohnungsnachfrage durch zukünftige Einwanderungswellen aller Voraussicht nach noch wachsen.
Während der SARS-Covid19-Pandemie haben sich nicht nur neue Möglichkeiten in der Arbeitswelt durch Maßnahmen wie das Homeoffice ergeben, sondern der Büroleerstand in den deutschen Großstädten ist rapide gestiegen. „Aktuell stehen in den sieben Hochburgen mehr als 4 Mio. m² Bürofläche kurzfristig zur Verfügung, ein Plus von etwas über 1 Mio. m² oder 35 Prozent gegenüber Ende Juni 2020“ [5].
Stellt man den aktuellen Büroflächenleerstand mit 4.000.000 m² [5] dem durchschnittlichen Wohnflächenverbrauch von 47 m² pro Bewohner*in (Stand 2019) [4] gegenüber, so ergäbe sich daraus ein aktuelles Wohnungspotential für 85.106 Menschen. Bislang stellt dieser auch weiterhin steigende Büroleerstand jedoch ein ungenutztes Potential dar, da bundesweit keinerlei verbindliche Datenerfassung stattfindet. Stattdessen bilden Schätzungen von Wirtschaftsunternehmen die einzige Datengrundlage zur Einschätzung der Situation. Diese berücksichtigen mangels einer verbindlichen Leerstandsdefinition keine derzeit zwar angemieteten aber ungenutzten Büroflächen.
Um das vollständige Ausmaß der leerstehenden Büroflächen und das immense Flächenpotential ausschöpfen zu können, ist eine kommunale Datenerfassung daher unerlässlich. Diese Datenerfassung stellt die Basis für eine Überprüfung auf Zwischennutzungs-konzepte und Wohntauglichkeit dar, um den Druck vom Wohnungsmarkt zu nehmen. Wie eine solche Umnutzungsstrategie gesetzlich verankert sein kann zeigt §246 BauGB, welcher im Rahmen der Flüchtlingswellen auf unbürokratischem und schnellem Weg die Unterbringung von Flüchtlingen in Gewerbeleerstand ermöglicht hat [6].
Die Grünen im Landtag werden daher gebeten,
1. eine allgemeingültige Leerstandsdefinition zu erarbeiten,
2. sich für eine beginnende Leerstandserfassung und
3. die Erarbeitung einer gesetzlichen Grundlage zur Wohnnutzung von gewerblichem Leerstand zu widmen und
4. einen entsprechenden Antrag zur Befassung mit der Nutzung des Leerstand-Potentials an die Landesregierung zu stellen.
Unterstützer*innen
- Johannes Reichel (KV München)
- Pieter Hinz (KV München)
- Aglaia Knote (KV München)
- Arne Brach (KV München)
- Dagmar Irlinger (KV München)
- Jan Pontzen (KV München)
- Gerrit Siegers (KV München)
- Günther Sinapius (KV München)
- Korbinian Werner (KV München)
- Laura Beck (KV München)
- Adam Smolen (KV München)
- Barbara Poneleit (KV Forchheim)
- Alfred Seif (KV München)
- Ursula Harper (KV München)
- Tanja Potzler (KV Bayreuth-Land)
- David Ederle (KV München)
- Micha Greif (KV München)
- Stephan Pösse (KV Aschaffenburg-Land)
- Verena Machnik (KV Starnberg)
Kommentare
Johannes Reichel:
Jan Pontzen:
Jan Pontzen:
Diese Daten könnten dann ergänzt werden um die Daten des Einwohnermeldeamts (Bewohner) sowie um alle Gewerbeanmeldungen der Kreisverwaltungsreferate (Gewerbetreibende).
Bei allen Dateneinträgen, wo es eine*n Eigentümer*in, aber keine*n Nutzer*in (Bewohner oder Gewerbetreibende) gibt, kann das zuständige KVR die Eigentümer dazu auffordern, Angaben zur Nutzung bereit zu stellen. Nach verstrichenem Meldezeitraum wird davon ausgegangen, dass Leerstand vorliegt und die Eigentümer können ggf. dazu verpflichtet werden, das Eigentum zur Nutzung (Gewerbe und/oder Wohnen) bereit zu stellen.
Laura Beck:
Dieses Leerstands-Potential zu nutzen halte ich daher für richtig, unterstütze diesen Antrag gerne und wünsche viel Erfolg :-)