| Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 2021 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Landesvorstand, Landesausschuss (dort beschlossen am: 01.10.2021) |
| Status: | Eingereicht (ungeprüft) |
| Angelegt: | 08.10.2021, 14:29 |
S4: Frauen-Statut
Antragstext
Die LDK möge folgende Änderungen des Frauenstatuts beschließen:
1. Präambel:
Der bisherige Text wird ersetzt durch:
„Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Politik ist ein politisches
Ziel von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Mindestquotierung von Ämtern und Mandaten
ist eines der Mittel, um dieses Ziel zu erreichen. Von dem Begriff „Frauen“
werden alle erfasst, sie sich selbst so definieren. Ebenso wie die
gleichberechtigte Teilhabe von Frauen ist die Anerkennung geschlechtlicher
Vielfalt ein Ziel von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Trans*, inter und nicht-binäre
Menschen sollen in unserer Partei gleichberechtigte Teilhabe erhalten. Alle
Gremien und Versammlungen sind dazu angehalten, dieses Ziel zu achten und zu
stärken“
2. § 1 Rahmenbedingungen lautet neu:
(1) Alle Gremien von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind mindestens zur Hälfte mit Frauen
zu besetzen; wobei den Frauen bei Listenwahlen bzw. Wahlvorschlägen die
ungeraden Plätze vorbehalten sind (Mindestquotierung). Die Wahlverfahren sind so
zu gestalten, dass getrennt nach Positionen für Frauen und Positionen für alle
Bewerber*innen (offene Plätze) gewählt wird. Reine Frauenlisten sind möglich.
(2) Sollte keine Frau auf einen Frauenplatz kandidieren oder gewählt werden,
bleibt dieser Platz unbesetzt. Dabei kann ein Gremium nur einen einzigen
Frauenplatz für eine kurze Übergangsdauer unbesetzt lassen. Nur bei Wahllisten
kann die Wahlversammlung den Frauenplatz frei geben. Die Frauen der Versammlung
haben diesbezüglich ein Vetorecht entsprechend § 3 des Frauenstatuts und können
ein Frauenvotum beantragen
3. § 2 lautet neu:
(1) Präsidien werden mindestquotiert besetzt. Die Versammlungsleitung wird
mindestens zur Hälfte von Frauen übernommen. Das Recht von Frauen auf mindestens
die Hälfte der Redezeit ist zu gewährleisten, dazu werden getrennte Redelisten
geführt (Frauen/Offen), mindestens jeder zweite Redebeitrag ist Frauen
vorbehalten. Ist die Redeliste der Frauen erschöpft, so sind die Frauen der
Versammlung zu befragen, ob die Debatte fortgesetzt werden soll.
(2) Diese Regelungen sollen auch für sonstige Veranstaltungen von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gelten
4. § 3 Satz 2 lautet neu:
„Ist dies nicht möglich, entscheiden die Frauen der Versammlung, wie verfahren
werden soll.“
5. § 5 lautet neu:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird als Arbeitgeber*in die Gleichstellung aller
Geschlechter sicherstellen. Bezahlte Stellen werden auf allen
Qualifikationsebenen mindestens zur Hälfte an Frauen vergeben. In Bereichen, in
denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden so lange bevorzugt Frauen
eingestellt, bis die Mindestquotierung erreicht ist. Bei der Vergabe von
Aufträgen wird analog verfahren.
6. § 6 lautet neu:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestaltet in Zusammenarbeit mit anderen
Bildungsträger*innen Angebote zur politischen Weiterbildung für Frauen.
7. § 7 lautet neu:
Zu den innerparteilichen Strukturen gehört die LAG Frauen- und
Gleichstellungspolitik.
Die LAG bereitet inhaltliche Fragen zu Frauen- und Gleichstellungspolitik vor,
diskutiert sie und nimmt in Abstimmung mit dem Landesvorstand öffentlich
Stellung zu aktuellen politischen Fragen.
8. § 8 lautet neu:
(1) In der Landesgeschäftsstelle wird ein Frauenreferat eingerichtet. Hierzu
stellt der Landesvorstand eine Frauenreferentin ein.
(2) Die Auswahl der Frauenreferentin obliegt einem Gremium, das sich aus der
Landesvorsitzenden, der frauenpolitischen Sprecherin des Landesvorstands und
einer Frau aus dem Landesausschuss zusammensetzt. Die LAG Frauen- und
Gleichstellungspolitik kann Bewerberinnen vorschlagen. Sie wird zeitnah über die
Einstellung informiert.
(3) Das Landesfrauenreferat wird finanziell und materiell angemessen
ausgestattet. Es wird ein eigener Haushaltstitel eingerichtet. Über die
Verwendung der Mittel entscheidet die Frauenreferentin in Absprache mit der
frauenpolitischen Sprecherin des Landesvorstandes.
(4) Das Landesfrauenreferat entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Landesausschuss
und den frauenpolitischen Gremien Maßnahmen, die zur politisch und satzungsmäßig
angestrebten Verbesserung der Situation von Frauen innerhalb von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und in der Gesellschaft beitragen.
(5) Die Frauenreferentin hat in Abstimmung mit der Landesvorsitzenden und der
frauenpolitischen Sprecherin des Landesvorstandes ein eigenes
Öffentlichkeitsrecht. Sie hat Zutritts-, Einsichts- und Mitspracherecht in allen
landesweiten Gremien, Organen und Kommissionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
(6) Die Landesfrauenreferentin legt dem Landesausschuss und der LAG Frauen
jährlich einen Arbeitsbericht vor.
Begründung
Die Regelungen des Bundesfrauenstatuts werden in das Landesfrauenstatut integriert.
Weitere Begründung und Erkläuterung erfolgt mündlich
Unterstützer*innen
- Alexandra Nürnberger (KV München)
- Katharina von Platen (KV Weilheim-Schongau)
- Nikola Heidi Diem (KV Regensburg-Stadt)
- Karim Belkacem (KV Regensburg-Stadt)
- Barbara Poneleit (KV Forchheim)
- Inge Pütz-Nobis (KV Forchheim)
- Maria Piller (KV Regen)
Kommentare
Agnes Zimmermann:
damit gehen die Risiken der Unwägbarkeiten, die diese angestrebte Regelung birgt a l l e i n zu Lasten der Frauen.
Das geht so nicht!!
Sobald unsere neue Bundesregierung das Änderungsverfahren entsprechend würdig gestaltet hat, können wir das Thema gerne wieder neu auflegen.