| Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 2021 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Landesvorstand, Landesausschuss, Ulrich Gensch (LAG Demokratie und Recht), Katharina Wittig (LAG Soziales und Gesundheit) (dort beschlossen am: 01.10.2021) |
| Status: | Eingereicht (ungeprüft) |
| Angelegt: | 08.10.2021, 14:12 |
S1: LAGen in der Satzung
Antragstext
Die LDK möge folgende Satzungsänderungen beschließen:
1.
An § 14 wird ein neuer Absatz angefügt, der folgenden Wortlaut erhält:
„(5) Die Landesversammlung beschließt das Statut der Landesarbeitsgemeinschaften
sowie deren Änderungen.“
2.
§ 17 Absatz 2 Satz 4 (dieser Satz lautet bisher: „Er beschließt über die An- und
Aberkennung von Landesarbeitsgemeinschaften.“) erhält folgenden Wortlaut:
„Unbeschadet der weiteren Regelungen in dieser Satzung beschließt der
Landesausschuss über die An- und Aberkennung von Landesarbeitsgemeinschaften
sowie über deren Umbenennungen.“
3.
In § 18 Absatz 2 wird „vom LAG-Sprecher*innen-Rat aus seiner Mitte gewählten
Vertreter*innen“ ersetzt durch „LAG-Ratssprecher*innen“.
4.
§ 23 Landesarbeitsgemeinschaften erhält folgenden Wortlaut:
„§ 23 Landesarbeitsgemeinschaften
(1) Zur innerparteilichen fachlichen Beratung abgegrenzter politischer Themen
können Landesarbeitsgemeinschaften gebildet werden. Sie bedürfen der Anerkennung
durch den Landesausschuss. Die Landesarbeitsgemeinschaften ermöglichen allen
Mitgliedern, die Programmatik zu diskutieren und weiter zu entwickeln. Dazu
können sie fachliche Expertisen von Fachverbänden und anderen Initiativen und
Institutionen einholen. Sie entsenden gemäß dem BAG-Statut Delegierte zu den
entsprechenden Bundesarbeitsgemeinschaften.
(2) Öffentlichkeitsarbeit und Außenvertretung der Landesarbeitsgemeinschaften
sind mit dem Landesvorstand abzustimmen.
(3) Die Struktur und die weiteren Grundlagen ihrer Arbeit, die Kompetenzen und
Zusammensetzung des LAG-Rates sowie die Aufgaben und Wahl der LAG-
Ratssprecher*innen werden im LAG-Statut geregelt, das von der
Landesdelegiertenkonferenz beschlossen und geändert werden kann.“
Begründung
Das überarbeitete LAG-Statut wird an den entsprechenden Stellen in der Satzung angebunden und entsprechend aktualisisert.
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