Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 8 Satzung & Finanzordnung |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 25.08.2022) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 26.08.2022, 14:26 |
F1: Änderung der Erstattungsordnung
Antragstext
Die LDK möge folgende Änderungen der Erstattungsordnung beschließen:
Abschnitt 2: Sachlicher Geltungsbereich
1. (b)
Der Aufzählung der erstattungsfähigen Kosten/Aufwendungen wird „Kosten für
Buchführung“ hinzugefügt.
Abschnitt 3: Fahrtkosten
1. (c)
Dem ursprünglichen Absatz: „Erstattet werden: die tatsächlich nachgewiesenen
Fahrtkosten für Taxifahrten, wenn zur Ausführung des Auftrages oder Beschlusses
oder zur Ausübung des Wahlamtes im Einzelfall die Benutzung anderer öffentlicher
Verkehrsmittel nicht möglich war.“
wird folgender Wortlaut hinzugefügt: „Erstattet werden: ´im Ausnahmefall´ die
tatsächlich nachgewiesenen Fahrtkosten für…. Verkehrsmittel nicht möglich war.“
Abschnitt 6: Sachkosten
1. Der Absatz (e) wird neu hinzugefügt.
Wer die Buchhaltung vollständig und eigenständig erbringt, darf eine Vergütung
für seine Tätigkeit verlangen. Diese Vergütung darf die Sätze des Landesverbands
nicht überschreiten. Die Buchhaltung muss den Grundsätzen der ordnungsgemäßen
Buchhaltung (GoBs) entsprechen. Insbesondere auf Belegvollständigkeit und
zeitnahe Buchung ist zu achten.
Weitere Voraussetzung ist z.B. eine Ausbildung als Buchhalter*in,
Steuerfachangestelte*r oder anderer gleichartiger Beruf. Im Zweifelsfall erfolgt
die Prüfung und Erlaubnis zur Selbstbuchhaltung des jeweiligen Einzelfalls durch
den Landesverband.
Abschnitt 11: Inkrafttreten
1. Der Aufzählung der geänderten Beschlüsse wird „Geändert mit Beschluss des
Landesausschusses am 26.7.2022“ hinzugefügt
Überschrift:
2. Die Gültigkeit der Erstattungsordnung wird auf den „01.01.2022“ geändert
Im gesamten Text wird die geschlechtergerechte Sprache angewandt:
1. „Der/die Anspruchsberechtigte“ wird im gesamten Text durch „Die
anspruchsberechtigte Person“ ersetzt.
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