Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 8 Satzung & Finanzordnung |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 25.08.2022) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 26.08.2022, 14:32 |
F2: Änderung der Finanzordnung
Antragstext
AntragstellerInnen: Landesvorstand beschlossen am 25.08.2022
Die LDK möge folgende Änderungen der Finanzordnung beschließen:
Abschnitt A: Rechenschaftslegung
1. (1.4)
Ursprünglicher Wortlaut: Alle übrigen Gliederungen und Gremien des
Landesverbands, die eine eigene Kassenführung betreiben (Bezirks- und
Regionalverbände, Landesarbeitskreise, GRIBS, GJ Bayern, Ökofonds) legen der*die
Landesschatzmeister ebenfalls bis zum 31. März eines jeden Jahres ihre
Jahreskassenberichte vor. Die Landesarbeitsgemeinschaften legen zu diesem Termin
auch ihre Rechenschaftsberichte nach Landessatzung §22 (4) vor.
Hierbei sind Übersichten über den Stand und die Beschlusslage zu den internen
Rücklagen nicht zwingend, Mitgliederlisten erübrigen sich
a. Bei der Aufzählung aller Gliederungen und Gremien des Landesverbandes, die
eine eigene Kassenführung betreiben werden die „Ökofonds“ aus der Aufzählung
entfernt.
b. In Satz Zwei wird das Wort „Landesarbeitskreise“ durch
„Landesarbeitsgemeinschaften“ ersetzt.
c. Der letzte Satzteil „Mitgliederlisten erübrigen sich“ wird entfernt.
Abschnitt B: Unterstützung der Kreisverbände
1. (2.1) Satz 3
Ursprünglicher Wortlaut: Für die Kreisverbände, die ihre Buchführung selbst
übernehmen, sind die Bestimmungen des Leitfadens für Selbstbucher*innen bindend.
Der letzte Satzteil „sind die Bestimmungen des Leitfadens für Selbstbucher*innen
bindend“ wird durch „sind die Bestimmungen der Erstattungsordnung bindend (2.5)“
ersetzt.
Abschnitt C: Mitgliedsbeiträge
1. Der Absatz (3.8) wird neu hinzugefügt.
(3.8) Neben ihren satzungsgemäßen Mitgliedsbeiträgen leisten Mandatsträger*innen
des bayerischen Landtags und des Deutschen Bundestags, Minister*innen und
politische Beamte (Staatssekretär*innen) Sondermitgliedsbeiträge (Abgaben der
Mandatsträger*innen). Der Landesvorstand gibt zu Beginn eines jeden Jahres mit
einer Positivliste parteiintern Bericht über den prozentualen Stand der
Sondermitgliedsbeiträge (Abgaben der Mandatsträger*innen). Näheres dazu regeln
Beschlüsse der Bundes- und Landesdelegiertenkonferenzen.
Abschnitt E: Staatliche Teilfinanzierung der Parteien (§ 18 ff PartG)
1. (5.6)
a. Der Monat in der die Auszahlung an die Kreisverbände erfolgt wird von „Juli“
auf „spätestens September“ geändert
b. Das Datum, der Berechnung und Mitteilung des auf jeden Kreisverband
entfallenden Anspruchs der staatlichen Teilfinanzierung, wird vom 31. Mai auf
„spätestens September“ geändert.
2. (5.7)
Bisher:
Falls durch die vorliegende Beschlusslage für betroffene Kreis- oder
Bezirksverbände Probleme auftreten, die sie selbst nicht lösen können, bietet
die um je einer*eine Vertreter*in des betroffenen Kreis- oder Bezirksverbandes
erweiterte Diätenkommission ihre Vermittlung an. Dabei ist auch einer*eine
Vertreter*in des Finanzausschusses hinzuzuziehen. Die Diätenkommission kann bei
unbilligen Härten eine Abweichung von der beschlossenen Regelung der
Landesversammlung vorschlagen.
Neu:
Falls durch die vorliegende Beschlusslage für betroffene Kreis- oder
Bezirksverbände Probleme auftreten, die sie selbst nicht lösen können, bietet
der Landesverband eine Schlichtungsperson an. Dabei ist auch eine vertretende
Person des Finanzausschusses hinzuzuziehen.
Abschnitt G: Landeshaushalt
1. (7.1)
Das Wort „Parteirat“ wird durch „Landesausschuss“ ersetzt.
Abschnitt H: Zuständigkeiten, Verfahrensfragen
1. (8.5)
Das Datum des Inkrafttretens der Finanzordnung wird von „01.01.2005“ auf
“01.01.2022“ geändert.
Im gesamten Text wird die geschlechtergerechte Sprache wie folgt angepasst:
1. „der/die Landesschatzmeister/in“ wird im gesamten Text durch „Der oder die
Landesschatzmeister*in“ ersetzt
2. Die Formen „/in“ und „/innen“ wird im gesamten Text durch „*in“ und „*innen“
ersetzt
3. „Er/sie“ wird durch „Der oder die Landesschatzmeister*in“ ersetzt
4. (5.7) „in dem der oder die säumige Abgeordnete aufgestellt wurde“ wird
ersetzt durch „in dem der*die säumige abgeordnete Person aufgestellt wurde“
(5.7) „ein/e Vertreter/in“ wird ersetzt durch „eine vertretende Person
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