Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 7 Anträge |
Antragsteller*in: | Sarah Eisenberger (KV Bamberg-Land) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 28.12.2023, 21:35 |
A9: Ankerzentren auflösen, Integration vor Ort ermöglichen
Antragstext
Wer die Kommunen bei der Migration entlasten will, darf Geflüchtete nicht in
Massenunterkünften wie derzeit zum Beispiel in der Aufnahmeeinrichtung
Oberfranken (AEO) in Bamberg unterbringen. Das überholte System der Ankerzentren
muss von der Bayerischen Staatsregierung aufgelöst werden.
Stattdessen sollen für die Erstaufnahme von Geflüchteten sogenannte Welcome
Center geschaffen werden. Diese sollen dezentral in jeder Metropole, jedem
Regionalzentrum und jedem Oberzentrum – gegebenenfalls auch zusätzlich in
einzelnen Mittelzentren – entstehen und in ihrer Zuständigkeit die umliegenden
kreisfreien Städte und Landkreise mitabdecken. Die Verteilung der Geflüchteten
an die Welcome Center erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel.
In diesen Welcome Centern soll die Erstregistrierung und medizinische
Untersuchung stattfinden. Möglichst direkt danach und schon während des
Asylverfahrens erfolgt die Weiterverteilung in dezentrale Unterkünfte in den
Kommunen, welche als kleine Gemeinschaftsunterkünfte mit Selbstversorgung bzw.
als Einzelwohnungen konzipiert sind.
Der Freistaat muss seiner Verantwortung gerecht werden und diese dezentralen
Unterkünfte schaffen bzw. die Kommunen dabei vor Ort deutlich stärker auch
finanziell unterstützen. Dazu gehört insbesondere der schnelle Ausbau von
sozialem Wohnraum – für alle Menschen.
Auch bei den Rahmenbedingungen vor Ort muss der Freistaat Bayern die Kommunen
deutlich stärker unterstützen. Dazu braucht es eine verlässliche Finanzierung
von Asyl- und Migrationsberatung, von sozialer Infrastruktur (Sozialarbeit an
Schulen, Sprachförderung usw.) und von mit dem ÖPNV erreichbaren Sprachkursen.
Um Integration voranzubringen, sollen die vorhandenen kommunalen Strukturen im
Mittelpunkt stehen wie zum Beispiel die Ämter für Migration und Integration.
Deren Schwerpunkt soll deutlicher auf die Integration gelegt werden. Sie sollen
in Zukunft als zentrale Anlaufstation für Geflüchtete in jeder kreisfreien Stadt
und jedem Landkreis fungieren, aber insbesondere auch die einzelnen Kommunen bei
der Integration vor Ort unterstützen.
Begründung
Die Einrichtung der Ankerzentren in Bayern sollte ursprünglich dazu dienen, die Erstaufnahme von Geflüchteten effizient zu bewältigen und Asylverfahren zu beschleunigen. In der Praxis haben sich aber zahlreiche eklatante Probleme und untragbare Missstände offenbart. Überfüllte Unterkünfte und unzureichende Versorgung stellen eine nicht hinnehmbare Verletzung der Menschenwürde dar und stehen im klaren Widerspruch zu den grundlegenden Werten, für die wir in Bayern einstehen sollten.
Das Ankerzentrum als Unterbringungsform grenzt aus und hat das Ziel, Integration zu verhindern. Eine mit Stacheldraht umzäunte und zugangsbeschränkte Massenunterkunft stellt weder für die Bewohnenden noch für die Anwohnenden eine gute Situation dar: Nachbarschaftliche Kontakte und ehrenamtliches Engagement sind durch diese Ghettoisierung nur schwer möglich.
Das heißt: Die üblichen Wege der Integration sind den Geflüchteten im Ankerzentrum nahezu komplett versperrt. Darüber hinaus führt eine zentrale Massenunterbringung nicht zwangsläufig zu einer schnelleren Bearbeitung von Asylanträgen. Im Gegenteil führt die immer wieder entstehende Überlastung der Ankerzentren zu Verzögerungen und ineffizienten Abläufen. Geflüchtete werden so teils viel länger als nötig in den Massenunterkünften gehalten.
Dem gegenüber ermöglicht eine dezentrale Unterbringung eine bessere Integration Geflüchteter in die Gesellschaft. Parallel dazu müssen auch die ersten Anlaufstellen der Erstregistrierung dezentral verortet sein. Dies bringt den unschätzbaren Vorteil der kommunalen Vernetzung, die gerade bei der Verteilung in die einzelnen Kommunen wichtig ist. Durch die Verteilung auf verschiedene Standorte können sich Geflüchtete schneller in das lokale Umfeld integrieren, Kontakte zu den Menschen vor Ort knüpfen und Sprachkenntnisse verbessern. Parallel dazu müssen auch die ersten Anlaufstellen der Erstregistrierung dezentral verortet sein. Dies bringt den unschätzbaren Vorteil der kommunalen Vernetzung, die gerade bei der Verteilung in die einzelnen Kommunen wichtig ist.
Um den Prozess der Neustrukturierung zu beschleunigen, greifen wir auf vorhandene Strukturen wie das Amt für Migration und Integration zurück. Hier muss der Fokus insbesondere auf die Integration Geflüchteter vor Ort liegen. Wir erweitern die Aufgabenbereiche des Amtes für Migration und Integration und machen sie zu Anlaufstellen für Geflüchtete UND Kommunen vor Ort bei allen Fragen und Unterstützungsgesuchen zur Integration.