Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 6 Satzung & Statute |
Antragsteller*in: | Peter Heilrath (KV München) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.12.2023, 15:11 |
LAG1: Änderungen am LAG-Statut - §5 Absatz 1
Antragstext
Ursprüngliche Fassung des §5 Absatz 1:
§5 LAG-Rat
(1) Zur inhaltlichen und organisatorischen Abstimmung unter den LAGen tritt
mindestens zwei Mal jährlich der LAG-Rat zusammen. Ihm gehören alle LAG-
Sprecher*innen als stimmberechtigte sowie alle Mitglieder des Landesvorstandes
als nicht stimmberechtigte Teilnehmer*innen an.
Neue Fassung:
§5 LAG-Rat
(1) Zur inhaltlichen und organisatorischen Abstimmung unter den LAGen tritt
mindestens zwei Mal jährlich der LAG-Rat zusammen. Ihm gehören alle LAG-
Sprecher*innen als stimmberechtigte sowie alle Mitglieder des Landesvorstandes
als nicht stimmberechtigte Teilnehmer*innen an. Die LAG-Sprecher*innen können
für einzelne LAG-Rats-Sitzungen ihre jeweilige Stimme auch auf ein Mitglied des
Vorstands der jeweiligen LAG übertragen.
Begründung
Der LAG-Rat hat am 18.11.2023 beschlossen, diese Änderung am LAG-Statut durch die LDK beschließen zu lassen.
Unterstützer*innen
- Doris Wagner (KV München)
- Arne Brach (KV München)