Die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter soll im Sinne des Artikels 3 Absatz 2 Grundgesetz als Ziel formuliert sein. Im Kulturbereich wird der Gender Pay Gap mit 20 bis 30 Prozent angegeben, den Frauen durchschnittlich weniger als Männer verdienen.
Antrag: | Kultur in aller Breite und Vielfalt |
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Antragsteller*in: | Marion Lüttig (KV München) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 08.01.2024, 16:41 |