Veranstaltung: | Digitaler Parteitag |
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Antragsteller*in: | LAG Landwirtschaft & ländliche Entwicklung Bayern, Corinna Ullrich (KV Rhön-Grabfeld), Regina Reiter (KV Traunstein), Günter Räder (KV Ostallgäu), Gisela Sengl (KV Traunstein) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.06.2020, 21:11 |
A2: Agrarwende jetzt einleiten: Für eine wirksame Reform der EU-Landwirtschaftspolitik
Antragstext
Einleitung
Im Oktober 2020 wird ein neuer EU-Haushalt für die kommenden sieben Jahre
beschlossen. Mit diesem neuen Haushalt wird auch die europäische
Landwirtschaftsförderung reformiert. Rund 64 Milliarden Euro werden jährlich für
die Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume ausgegeben. Davon
gehen mehr als zwei Drittel oder 40 Milliarden Euro als flächenbezogene
Direktzahlungen an die Landwirtschaft. Diese immense Summe beeinflusst
maßgebend, wie Landwirtschaft in Europa betrieben wird und welche
Umweltauswirkungen sie hat. Bisher wurde das Geld weitgehend unabhängig von der
Art der Bewirtschaftung verteilt. Gesellschaftlich erwünschte Umweltleistungen
wurden bisher kaum honoriert.
Die Landbewirtschaftung verursacht vielerorts in der EU jedoch erhebliche
Probleme u.a. in den Bereichen Klima- und Gewässerschutz, Artenvielfalt und
Tierwohl. Wissenschaftler, allen voran die wissenschaftlichen Beiräte für
Agrarpolitik und für Biodiversität, fordern deshalb schon lange, endlich einen
konsequenten Umbau der Agrar-Förderpolitik einzuleiten.
Die anstehende Reform der EU-Landwirtschaftsförderung bietet jetzt die
Möglichkeit die Weichen für die nächsten Jahre neu zu stellen. Doch die bisher
gemachten Reformvorschläge seitens des Parlaments und des Rates werden kaum
Verbesserungen bringen. Vielmehr zeichnet sich ab, dass wieder und verstärkt die
Intensivierung der Landwirtschaft zu Lasten von Umwelt-, Klimaschutz und
Tierwohl, im Vordergrund stehen wird. Konzentrationsprozesse in der
Landwirtschaft und das Höfesterben werden so nicht gestoppt.
Mit der kürzlich erschienen Farm to Fork- und der Biodiversitätstrategie des
Green Deals erkennt die EU-Kommission an, dass wir ein Umdenken in der
Landwirtschaft hin zu mehr Umwelt- und Naturschutz brauchen, mit ihrem Vorschlag
zur Ausgestaltung der GAP wird sie allerdings ihre eigenen Strategie-Pläne nicht
umsetzen können.
Wir fordern deshalb, diese Reform endlich entsprechend den Vorschlägen der
Wissenschaft und den Wünschen der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu nutzen
und eine klare Agrarwende einzuleiten, von der Bäuerinnen und Bauern genauso
profitieren wie Umwelt, Natur, Klima und Tierwohl.
Umbau der EU-Agrarsubventionen
Die derzeit geltenden Minimalstandards für flächenbezogene Direktzahlungen haben
zu keinen entscheidenden Verbesserungen bei Klima, Naturschutz und Tierwohl
geführt. Deshalb fordern wir einen systematischen Umbau und ein Auslaufen von
rein flächenbezogenen Direktzahlungen hin zur ausschließlichen Honorierung von
Leistungen für Gesellschaft und Ökosysteme. In Zukunft soll ein wesentlicher und
kontinuierlich wachsender Teil der Direktzahlungen an konkrete Umwelt-, Klima-
und Tierschutzmaßnahmen gebunden sein. Damit soll der Ausbau des Ökolandbaus
gefördert und die Ökologisierung der konventionellen Landwirtschaft systematisch
vorangetrieben und ausgebaut werden.
Zu Beginn der nächsten siebenjährigen Förderperiode sollen zunächst 40 Prozent
der Direktzahlungen an solche Maßnahmen gekoppelt sein. Bis zum Ende der
kommenden Förderperiode soll der Anteil auf 70% steigen. Im Laufe der sich
anschließenden Förderperiode soll sich der Umbau fortsetzen, an ihrem Ende
werden Gelder der EU nur noch und ausschließlich für die Erbringung von
wirksamen gesellschaftlichen Leistungen ausbezahlt.
Von Beginn an müssen verbindliche Umwelt-, Klima- und Tierschutzziele für alle
Mitgliedsstaaten vorgegeben werden, um einen Dumpingwettbewerb um die geringsten
Umweltstandards zu verhindern.
Die flächengebundene Tierhaltung (höchstens 2 GV/Hektar; regionale,
überbetriebliche Kooperationen können berücksichtigt werden) ist Voraussetzung
für die Grundförderung.
Um dem Größenvorteil entgegenzuwirken und kleine und mittlere Betriebe nicht zu
benachteiligen wird eine Degression der Leistungen eingeführt, dabei sind
Arbeitskräfte auf die Degression anzurechnen.
Bewertung durch ein Punktesystem
Langfristig soll das derzeitige Zwei-Säulen-Prinzip abgebaut und durch ein
Punktesystem ersetzt werden. Das Punktesystem bewertet die ökologischen
Leistungen sowie Tierwohlleistungen der Betriebe.
Die Höhe der Direktzahlungen hängt dann von den erworbenen Punkten ab. Je mehr
Ökosystemdienst- und Tierwohlleistungen ein Betrieb erbringt, umso höhere
Leistungen erhält er. Die Punktesysteme der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche
Landwirtschaft (AbL) und des deutschen Verbandes für Landschaftspflege (DVL)
liefern hierfür gute Beispiele.
Auf dem Weg dorthin sind – als Übergangslösung - folgende Schritte einzuleiten:
Ein großer Teil der Direktzahlungen der ersten Säule muss von allen
Mitgliedsstaaten verpflichtend für Umweltmaßnahmen (Ecoschemes) genutzt werden.
Mittel aus der ersten Säule müssen in die finanziell geschwächte zweite Säule
umgeschichtet werden, um dort Agrarumweltmaßnahmen, den ökologischen Landbau und
Maßnahmen zur flächengebundenen und artgerechten Tierhaltung finanzieren zu
können.
Kriterien für die Umwelt-, Klima und Tierschutzmaßnahmen
Das Angebot von Maßnahmen zur Honorierung von Umwelt-, Klima- und
tierwohlbezogenen Gemeinwohlleistungen soll ausgeweitet werden. Die
Mitgliedsländer entwickeln Maßnahmenkataloge, die insbesondere folgende
Aufgabengebiete verbindlich enthalten: Die Förderung des Ökolandbaus sowie
Agrarumweltmaßnahmen im Besonderen für folgende Bereiche: Klima-, Boden- und
Wasserschutz, Moorschutz und Paludikultur, Biodiversitäts- & Biotopschutz,
regenerative Landbausysteme (u.a. Agroforstsysteme) und Tierwohl (Förderung von
Tierhaltung, die das Ausleben von arteigenen Verhaltensweisen ermöglicht).
Es sind sowohl jährliche, als auch Dauermaßnahmen anzubieten, letztere sollen
aber langfristig überwiegen, da ihr naturschutzfachlicher Nutzen signifikant
höher ausfällt und sie den Landwirten mehr Planungssicherheit bieten. Die
Maßnahmen sollen standortspezifisch, zielorientiert und hinreichend finanziert
sein. Kooperative und flexible Ansätze für ein integriertes Landschafts- und
Ressourcenmanagement sind zu entwickeln und anzuwenden. Alle Maßnahmen sind
darauf zu prüfen, ob sie dem Ziel des Erhalts und der Förderung der biologischen
Vielfalt nicht zuwiderlaufen.
Die Ökolandbauförderung muss länderübergreifend gesichert sein, so dass das
Entwicklungsziel von mindestens 25% Ökolandbau bis 2030 europaweit finanziell
umgesetzt werden kann. Langfristig soll der Ökolandbau als Leitbild der
europäischen Landwirtschaft noch wesentlich mehr ausgebaut und die
konventionelle Landwirtschaft ökologisiert werden. Artgerechte Tierhaltung und
Tiergesundheit muss vermehrt gefördert werden, Stallbauförderung muss sich an
den Vorgaben für ökologische Tierhaltung orientieren.
Evaluierung und Zielerreichung
Durch Monitoring wird die Wirksamkeit der Maßnahmen fortgehend evaluiert, die
Länder sind zur Zielerreichung verpflichtet. Die wissenschaftliche Überprüfung
des Erfolgs der verschiedenen Maßnahmen erfolgt in einem inter- und
transdisziplinären Ansatz, der die Landwirte und die übrigen Akteure vor Ort
einbezieht. Dazu muss zeitnah in ein Monitoring-System investiert werden.
Über die betriebliche Förderpolitik hinausgehende Ziele innerhalb der EU-
Agrarpolitik
Zusätzlich zu der Förderung von Umwelt- Klima- und Tierschutzmaßnahmen auf
landwirtschaftlichen Betrieben über ein Punktesystem setzen wir uns dafür ein,
dass der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen
Raums (ELER) finanziell gut ausgestattet wird. Strategisch soll über diesen die
ländliche Entwicklung und der Auf- und Ausbau von regionalen
Wertschöpfungsketten unterstützt werden. Insbesondere die der
landwirtschaftlichen Primärproduktion nachgelagerten Bereiche der
Lebensmittelverarbeitung, -vermarktung und Logistik sollen gefördert werden und
zu einer regional verankerten Lebensmittelversorgung der Bevölkerung beitragen
und den Landwirtinnen und Landwirten ein sicheres Einkommen ermöglichen.
Wir wollen außerdem den europäischen Landwirtinnen und Landwirten Produktions-
und Absatzsicherheit geben und hohe ökologische Standards garantieren. Deshalb
muss sichergestellt werden, dass EU-Importe nur zugelassen werden, wenn bei
ihrer Produktion nachweislich EUStandards – auch bei Umwelt- und
Klimaschutzmaßnahmen – eingehalten wurden.
Gleichzeitig soll der Absatz von Produkten aus EU-Landwirtschaft durch eine
einzuführende verbindliche Herkunftsangabe gefördert werden. Auf jedem Produkt
soll ausgelobt sein, wo die Rohstoffe herkommen, nicht wie bisher, nur der
Verarbeitungs- bzw. Verpackungsort.
Um den Tierhaltungsstandard EU-weit zu verbessern und anzugleichen setzen wir
uns für eine verbindliche 4-stufige Haltungskennzeichnung für alle tierischen
Produkte (einschließlich verarbeiteter Produkte) ein.
Unterstützer*innen
- Judith Bogner (KV Mühldorf)
- Rainer Stöger (KV Mühldorf)
- Gabriele Wochermaier (KV Mühldorf)
- Janina Huber (KV Mühldorf)
- Andreas Gumminger (KV Mühldorf)
- Bianca Hegmann (KV Mühldorf)
- Johannes Jessenberger (KV Rhön-Grabfeld)
- Bernhard Zimmer (KV Berchtesgadener Land)
- Wolfgang Ehrenlechner (KV Berchtesgadener Land)
- Andreas Krahl (KV Garmisch-Partenkirchen)
- Oliver Haas (KV München)
Kommentare
Janina Huber:
Monika Ott:
Rudolf Schmidhuber:
Timm Schulze:
Generell besser wäre natürlich die nicht binäre Genderung.
Tamara Martin:
Tamara Martin
KV Mühldorf
Dr. Markus Rösler:
Dr. Markus Rösler:
Annette Schäfer:
Uta Bergfeld:
Uta Bergfeld KV Schleswig -Flensburg
Uta Bergfeld:
Judith Hock-Klemm:
KV Regensburg -Stadt