Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | 5 Satzung und Statuten |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 17.09.2019) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 20.09.2019, 10:11 |
FO5: Anpassung der Finanzordnung - Abschnitt F
Antragstext
Ersetze (alte Fassung):
6.4
Der jedes Jahr zur Verfügung stehende Finanzrahmen errechnet sich aus dem nach
Absatz 5.6 ausgezahlten und nach Absatz 6.1 Satz 1 festgelegten Teil der
staatlichen Zuschüsse, den zur Auflösung vorgesehenen ´internen Rücklagen´, den
nach Absatz 5.6 ausbezahlten Rücklagen sowie möglichst realistischen Schätzungen
der zu erwartenden übrigen Einnahmen (Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zinsen usw.).
durch (neue Fassung):
6.4
Der jedes Jahr zur Verfügung stehende Finanzrahmen errechnet sich aus dem nach
Absatz 5.6 ausgezahlten und nach Absatz 6.1 Satz 1 festgelegten Teil der
staatlichen Zuschüsse, den zur Auflösung vorgesehenen ´internen Rücklagen´, den
nach Absatz 5.6 ausbezahlten Rücklagen sowie möglichst realistischen Schätzungen
der zu erwartenden übrigen Einnahmen (Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zinsen usw.).
Ein entsprechender Haushaltsplan ist einer Mitglieder- oder
Delegiertenversammlung vorzulegen und dort zu genehmigen.