Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | 5 Satzung und Statuten |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 17.09.2019) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 20.09.2019, 10:13 |
FO6: Anpassung der Finanzordnung - Abschnitt H
Antragstext
Ersetze (alte Fassung):
8.2
Der Finanzausschuss erstellt einmal jährlich einen Bericht über die Situation
der Finanzen des Landesverbandes entsprechend § 20 Abs. 2 der Landessatzung.
Nach Möglichkeit soll hierbei auch die finanzielle Lage der Untergliederungen
Berücksichtigung finden. Der Finanzausschuss nimmt zum Haushaltsentwurf und zu
allen finanzwirksamen Anträgen bei Landesversammlungen Stellung. Nach
Möglichkeit sollte vor oder am Rande von Landesversammlungen der Finanzausschuss
mitgliederöffentlich tagen.
durch (neue Fassung):
8.2
Der Finanzausschuss nimmt zum Haushaltsentwurf und zu allen finanzwirksamen
Anträgen bei Landesversammlungen Stellung. Nach Möglichkeit sollte vor oder am
Rande von Landesversammlungen der Finanzausschuss mitgliederöffentlich tagen.
Ersetze (alte Fassung):
8.3
Kreis- und Ortsverbände können entsprechend § 6 Abs. 3 der Satzung (Autonomie)
eigene Finanzordnungen erlassen. Die in dieser Finanzordnung das einzelne
Mitglied oder Kreisverbände betreffenden Bestimmungen dürfen hierdurch jedoch
nicht aufgehoben werden.
durch (neue Fassung):
8.3
Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände können entsprechend § 6 Abs. 4 der Satzung
(Autonomie) eigene Finanzordnungen erlassen, die den Regelungen dieser
Finanzordnung nicht widersprechen dürfen.