Auch wenn der Ausbau der Barrierefreiheit seine Zeit braucht, wo eine Sanierung in die Hand genommen wird, reicht eine Verbesserung nicht aus, sondern Barrierefreiheit muss dann konsequent umgesetzt werden entsprechend der vorliegenden Standards. Dies ergibt sich auch daraus, dass eine EU-Richtlinie, an die sich auch Deutschland zu halten hat, vollständige Barrierefreiheit bis zum Jahr 2023 fordert. Abweichungen bzw. Verzögerungen müssen begründet werden, so etwa in Nahverkehrsplänen.
Antrag: | Die Bahn zurück in die Fläche holen – Reaktivierung und Ausbau von Bahnstrecken als Chance für die Verkehrswende in Bayern nutzen |
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Antragsteller*in: | Michael Gerr (KV Würzburg-Stadt) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 28.09.2019, 19:30 |