Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 8 Anträge |
Antragsteller*in: | Katharina von Platen (KV Weilheim-Schongau) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.09.2019, 16:49 |
A19: Einrichtung von Rechtsberatungsstellen für Menschen mit geringem Einkommen an allen bayerischen Amtsgerichten
Antragstext
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN fordern die Einrichtung von Rechtsberatungsstellen für
Menschen mit geringem Einkommen an allen bayerischen Amtsgerichten. Gleichzeitig
muss dieses Angebot durch eine Informationskampagne allen Betroffenen zugänglich
gemacht werden.
Begründung
Viele Menschen fühlen sich, auch in Bayern, „abgehängt“ und nicht als Teil der Gesellschaft. Einer der Gründe ist der fehlende flächendeckende Zugang zu unserem Rechtssystem.
Armut ist auch in Bayern vor allem ein weibliches Problem. Gerade alleinerziehende Mütter haben oft nur ein geringes Einkommen zur Verfügung und sind daher oft Bezieherinnen von Sozialleistungen. Sei es ein Miet- oder Heizkostenzuschuss, Zuschüsse für Mittagessen in der KiTa oder für Musikunterricht. Nicht immer werden die berechtigten Sozialleistungen reibungslos und in der richtigen Höhe ausbezahlt. Hinzu kommen Probleme mit Arbeitgeber*innen und Vermieter*innen. Care-Arbeit wird nach wie vor nicht honoriert mit der Folge, dass auch vor allem Frauen, die lebenslang wegen der Pflege von Angehörigen nur in Teilzeit berufstätig waren, von einer geringen Rente leben müssen. Gerade dann entsteht aber ein erhöhter Beratungsbedarf rund um die Themen Pflege, Vorsorge und Betreuung.
Geld für eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten einer anwaltlichen Beratung oder Vertretung tragen würde, fehlt. Auch das Instrument der Beratungshilfe führt in der Praxis nicht dazu, dass diese Menschen auch qualifizierten Rechtsrat erhalten. Rechtsmittel gegen fehlerhafte Bescheide, Kündigungen oder Sonstiges sind immer fristgebunden. Gleichzeitig ist es schwierig, eine* passende*n Rechtsbeistand vor Ort zu finden, die / der wirtschaftlich nicht rentable Beratungshilfemandate auch annehmen kann und will.
Hier sind wir gefordert, diese Menschen zur ermächtigen, sich um die Angelegenheiten des täglichen Lebens zu kümmern und ihnen und ihren Familien die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Vereinzelt gibt es in Bayern in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Anwaltverein e.V. bzw. den örtlichen Anwaltvereinen bereits feste wöchentliche Beratungssprechstunden in den Amtsgerichten Augsburg, Dachau, Ebersberg, München und Wolfratshausen.
Die Ausweitung dieses Angebots ist unbedingt voranzutreiben, um zu gewährleisten, dass in ganz Bayern, in der Stadt und auf dem Land, alle Bürger*innen, unabhängig von ihrem Wohnort, Bildungsgrad und Einkommen Zugang zu unserem Rechtssystem erhalten. Gleichwertiger Lebensverhältnisse gehören verstärkt in den Fokus unserer politischen Arbeit. Sie herzustellen fördert das Vertrauen in einen gerechten Rechtsstaat und die Demokratie.
Wir fordern:
Einrichtung von Rechtsberatungsstellen an allen Bayerischen Amtsgerichten mit juristisch ausgebildeten Beratungspersonen
Groß angelegte Informationskampagne in Ämtern, Beratungsstellen, KiTas, Schulen, (Sport-)Vereinen, öffentlichen Plätzen, sozialen Medien
Vernetzung mit den Anwaltvereinen und bereits bestehenden Beratungsstellen wie z.B. Pflegestützpunkte, Schuldnerberatungsstellen der caritativen Träger, Asylsozialberatungsstellen, Frauenhäusern
Unterstützer*innen
- Beate Walter-Rosenheimer (MdB, KV Fürstenfeldbruck)
- Andreas Krahl (MdL, KV Garmisch-Partenkirchen)
- Judith Bogner (KV Mühldorf)
- Doro Sührig (KV Weilheim-Schongau)
- Barbara Schwendner (KV Bad Tölz - Wolfratshausen)
- Manuel Neulinger (KV Weilheim-Schongau)
Änderungsanträge
- Ä1 (Katharina von Platen (KV Weilheim-Schongau), Eingereicht)