Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | 5 Satzung und Statuten |
Antragsteller*in: | Tessa Ganserer MdL (KV Nürnberg-Stadt), Landesvorstand |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.09.2019, 18:10 |
A35: Solidarität unter den Geschlechtern: Geschlechtliche Vielfalt innerhalb der Partei - gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen
Antragstext
Das Recht auf Gleichbehandlung unabhängig vom Geschlecht ist elementarer
Bestandteil Grüner Programmatik. Wir Grünen wollen allen Menschen unabhängig von
ihrem Geschlecht eine gleichberechtigte Teilhabe sowohl in der Gesellschaft als
auch in unserer Partei ermöglichen. Dazu wollen wir alte patriarchale Denkmuster
durchbrechen.
Der Landesvorstand wird zusammen mit den Frauen- und Queergremien einen zwei
jährigen offenen Diskussionsprozess starten. Dabei ist auch der Austausch mit
Trans-, Inter- und Frauenverbänden sowie der Wissenschaft und juristischen
Expert*innen zu suchen. Bei dem Prozess sollen Vorschläge entwickelt werden, wie
wir geschlechtliche Vielfalt in unserer Partei angemessen sichtbar machen und
berücksichtigen wollen. Die erarbeiteten Vorschläge werden am Ende des Prozesses
der LDK vorgelegt.
Begründung
Um das Recht auf Gleichbehandlung unabhängig vom Geschlecht in allen Gesellschaftlichen Bereichen um zu setzen, ist trotz der gleichstellungspolitischen Erfolge der letzten Jahrzehnte noch viel zu tun. Das Frauenstatut sichert seit über dreißig Jahren gleichberechtigte politische Teilhabe und Sichtbarkeit von Frauen in unserer Partei und ist auch weiterhin notwendig.
In der bisher gültigen Form des Frauenstatuts ist von einer "paritätischen Besetzung" (50/50) durch "Männer" und "Frauen" die Rede. Es folgt einem streng binären und wissenschaftlich nicht mehr haltbaren Geschlechterbild und führt dazu, dass Menschen mit 3. Geschlechtseintrag de facto gar keine Möglichkeit finden, in diesem System unterzukommen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Oktober 2017 festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch die geschlechtliche Identität derjenigen schützt, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Am 22. 12. 2018 ist das geänderte Personenstandsrecht in Kraft getreten, womit die Möglichkeit geschaffen wurde den Geschlechtseintrag „Divers“ zu wählen. Damit wurde der wissenschaftliche Fakt, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt, auch rechtlich anerkannt. Dies wird weitreichende Auswirkungen in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Zusammenlebens haben. Auch wir Grünen müssen in unseren Parteistauten die Realität geschlechtlicher Vielfalt abbilden.
Über das Geschlecht und die Geschlechtszugehörigkeit kann nur jeder Mensch selbst Auskunft geben. Als Menschenrechtspartei machen wir Grüne uns stark für das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung frei von medizinischen oder rechtlichen Pathologisierung und Stigmatisierung. Mit der jetzigen Reform des Frauenstatuts machen wir das deutlich, in dem wir klarstellen, dass dieses für alle Frauen gilt. Das heißt, dass trans Frauen selbstverständlich auch auf Frauenplätzen kandidieren dürfen, unabhängig vom derzeitigen amtlichen Personenstand der jeweiligen Person. Dies ist ein erster Schritt zur Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt.
Inwieweit die Regelung, dass Transmänner, non-binary und inter Personen zusammen mit Männern auf den offenen Plätzen kandidieren, der Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt gerecht wird, ist zu klären.
Geschlechtliche Vielfalt ist für viele ein sehr neues und komplexes Thema. Wir wollen dabei Frauen, trans, inter, und non-binary Personen nicht gegeneinander ausspielen oder auseinander dividieren. Allein zur Aufklärung und zur Förderung von Akzeptanz von geschlechtlicher Vielfalt lohnt es sich diesen Diskussionsprozess zu führen.