Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung von Wirtschaftshilfen für Unternehmen, die besonders von der Energiekrise betroffen sind. Es wird jedoch Betriebe mit erhöhtem Energieverbrauch geben, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen in den Wirtschaftshilfen des Bundes nicht berücksichtigt werden können. Dies betrifft meist kleinere, energieintensive Unternehmen (z.B.: Heil- und Thermalbäder) oder Betriebe des Lebensmittelhandwerks wie Bäckereien, Metzgereien, Konditoreien und bestimmte Sport-und Kultureinrichtungen.
Während manche Handwerksbetriebe oder Bäder beispielsweise noch auf günstige Altverträge zurückgreifen, müssen andere Betriebe oder Innungen ihre Verträge jetzt zu deutlich teureren Konditionen erneuern. Der Angebotspreise für eine kWh Strom bei neu geschlossene Rahmenverträge hatte sich in einigen Bereichen des Handwerks und der Industrie im vergangenen Jahr teils verzehnfacht. Diese Belastung schafft zu den allgemein gestiegenen Produktionskosten eine enorme Wettbewerbsverzerrung und bedroht gewisse Betriebe in hohem Maße.
Um Insolvenzen und den Verlust von Arbeitsplätzen und handwerklicher Strukturen zu verhindern, braucht es deshalb einen bayerischen Härtefallfonds wie es ihn während der Corona-Pandemie schon gab und wie er etwa von Hamburg gerade eingerichtet wird (https://www.welt.de/regionales/hamburg/article241035507/Gipfeltreffen-Hamburger-Senat-legt-125-Millionen-Euro-in-Notfallfonds-Energiekrise.html). Damit helfen wir kleinen Betrieben und ihren Angestellten, unterstützen das bayerische Handwerk und sichern die Versorgungsinfrastruktur bei den Menschen auf dem Land wie in der Stadt.
Kommentare
Margot Lopez:
Walburga Mörtl-Körner:
Jessica Hecht:
Rita Petra Keller:
Dann wird's auch für mich wieder billiger.