Informationen zum Kleinen Parteitag 2022
Der Kleine Parteitag findet am Samstag, den 14. Mai 2022 statt und wird wieder digital ausgetragen. Nähere Informationen zum Parteitag gibt es auch auf unserer Webseite: https://www.gruene-bayern.de/termin/kpt22/
Bei Fragen zum Antragsgrün und zum Kleinen Parteitag generell könnt ihr euch gerne an Christopher aus der Landesgeschäftsstelle (christopher.reiter@gruene-bayern.de) wenden.
Antragsberechtigung (§18 Abs. 5 Landessatzung)
Antragsberechtigt sind 20 Mitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen, die Delegierten, der Landesvorstand, der Landesausschuss, die Gebietsverbände, der Finanzausschuss, die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag, GRIBS, GJ Bayern, Campusgrün Bayern und die anerkannten Landesarbeitsgemeinschaften. Anträge, die auf dem Kleinen Parteitag behandelt werden sollen, müssen mindestens zwei Wochen vorher bei der Landesgeschäftsstelle eingehen.
Antragsschluss
Antragsschluss war am Freitag, den 29. April 2022, 12 Uhr. Änderungsantragsschluss war – vorbehaltlich der Zustimmung der Versammlung – am Mittwoch, den 11. Mai 2022, 12 Uhr.